Abonnement-Bedingungen

Allgemeines
Die Abonnementbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der STADT und dem Abonnenten. Der Abonnent kann zwischen verschiedenen Abonnementreihen wählen.
Termin- und/oder Stückänderungen bleiben vorbehalten. Sie werden rechtzeitig bekanntgegeben. Neubestellungen sind schriftlich oder persönlich im Abonnementbüro ab Erscheinen des Spielplans möglich. Der Abonnement-Vertragsabschluss bedarf der Schriftform. Das Kassenteam bemüht sich, alle Platzwünsche zu erfüllen. Eine Zusicherung, dass gewünschte Plätze auch tatsächlich reserviert werden können, kann nicht gegeben werden. Der Abonnent erklärt sich bereit, dass er andere als die gewünschten Plätze akzeptiert, sofern er sich nicht in seiner Bestellung anders geäußert hat.

Vertragsdauer
Der Vertrag wird für eine Spielzeit geschlossen. Er verlängert sich um eine zweite Spielzeit, wenn er nicht bis spätestens 15. Juni vor Beginn der jeweiligen neuen Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Nach der zweiten Spielzeit verlängert sich das Abonnement-Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit mit der Möglichkeit, dieses Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Änderungswünsche für folgende Spielzeiten können nur bis zum 15. Juni einer laufenden Spielzeit bearbeitet werden. Änderungen für eine laufende Spielzeit sind nicht möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung in den ersten beiden Vertragsjahren besteht nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Vorlage der entsprechenden Nachweise.

Zahlung
Der Abonnent hat die Wahl, den Abonnementpreis durch SEPA-Lastschriftverfahren oder nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Im SEPA-Lastschriftverfahren wird der Gesamtbetrag zum 15. Oktober einer beginnenden Spielzeit abgebucht. Daneben besteht die Möglichkeit, den Betrag in zwei gleichen Raten zum 15. Oktober und zum 1. Dezember einer laufenden Spielzeit einziehen zu lassen.
Entscheidet sich der Abonnent für die Bezahlung nach Erhalt der Rechnung, so wird der Abonnementpreis nach Erhalt der Rechnung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.

Abonnement-Ermäßigungen
(ab Spielzeit 2024/2025)
„Nimm 3 – Junges Wahl-Abo“: Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Wehrdienstleistende bis 30 Jahren bezahlen bei der Abnahme von mindestens 3 Vorstellungen pro Spielzeit pro Vorstellung nur jeweils 8,- € (gesamt mindestens 24,- €). Jede weitere Veranstaltung kostet jeweils nur 8,- €. Es besteht freie Platzwahl, sofern Plätze verfügbar. Das Angebot gilt für jede Veranstaltung mit Ausnahme von einzelnen Veranstaltungen, die entsprechend gekennzeichnet sind. Pro Veranstaltung können auch mehrere Gutscheine eingelöst werden.
Der Abonnementbestellung ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Berechtigungsausweis in Kopie beizufügen und bei jedem Theaterbesuch auf Verlangen vorzuzeigen. Weitere Ermäßigungen (wie unter 3.6 genannt) gelten bei den Abonnements nicht.
Abonnementausweis
Der Abonnent erhält den Abonnementausweis mit der Jahresrechnung. Im Falle des Zahlens nach Rechnungserhalt wird der Abonnementausweis übersandt, sobald der fällige Betrag auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto der STADT eingegangen ist. Der Abonnementausweis gilt als Eintrittsnachweis für alle Vorstellungen der gewählten Abonnementserie. Der Abonnementausweis enthält einen Kombiticket- Logoaufdruck und gilt auch als Fahrkarte zur einmaligen Hin- und Rückfahrt zu/von der Veranstaltung ab 4 Stunden vor der Veranstaltung bis Betriebsschluss auf allen VGN-Verkehrsmitteln (2. Klasse, zuschlagfreie Züge) im gesamten Verbundgebiet des VGN.
Abonnementausweise sind übertragbar.
Bei Verlust des Abonnementausweises erhält der Abonnent einen Ersatzausweis gegen Zahlung einer Gebühr.

Umtausch
Ist der Abonnent an der Teilnahme einer Vorstellung verhindert, so besteht die Möglichkeit, die Veranstaltung zu tauschen. Hierzu kann bis zu einem Werktag vor der Veranstaltung ein Umtauschschein ausgestellt werden. Die Mitteilung darüber, dass an der Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann, muss einen Werktag vor der Veranstaltung dem Abo-Büro oder der Theaterkasse während der Kassenöffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder persönlich mitgeteilt werden.
Mit Anforderung des Umtauschscheines entfällt der Anspruch auf die abonnierten Plätze. Eine Teilauszahlung des Abonnementpreises kann nicht erfolgen. Ausgegebene Umtauschscheine können nur im Stadttheater Fürth, nicht aber an externen Vorverkaufsstellen eingelöst werden.
Wählt der Abonnent bei Umtausch einen Platz in einer teureren Veranstaltungsreihe/Preisgruppe, so muss er den entsprechenden Aufpreis zahlen. Im umgekehrten Fall findet auf Nachfrage eine Verrechnung oder Auszahlung statt. Entsprechendes gilt bei Umtausch einer Abonnementvorstellung auf eine Vorstellung im freien Verkauf.
Umtauschscheine können bis zum Jahresende der ablaufenden Spielzeit (z.B. bis zum 30.12.2025 für die Spielzeit 2024/2025) eingelöst werden. Pro Eintrittskarte ist nur ein Umtauschschein einlösbar.
Für Fremdveranstaltungen sowie für einzelne im Spielplan gekennzeichnete Vorstellungen können keine Umtauschscheine eingelöst werden.
Mit Umtauschschein bezahlte Karten können nicht mehr umgetauscht werden.

Ersatzleistungen
Für nicht rechtzeitig getauschte oder nicht besuchte Vorstellungen wird keine nachträgliche Gutschrift oder ein sonstiger Ersatz geleistet. Termin- und/oder Stückänderungen in den einzelnen Abonnements bleiben vorbehalten. Sie werden durch Bekanntmachung in den Medien und/oder Aushang rechtzeitig bekanntgegeben.

Veranstaltungsbeginn und Einlass/Sitzplatz/Platzwechsel
Die Veranstaltungen im Stadttheater Fürth beginnen zu unterschiedlichen Zeiten. Nur die vom Stadttheater Fürth herausgegebenen offiziellen Veröffentlichungen enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Die Spielstätten werden in der Regel 60 Minuten vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Beim Einlass ist das für diese Veranstaltung gültige Ticket bzw. der Abonnementausweis vorzuzeigen.
Bei ermäßigten Tickets ist zusätzlich unaufgefordert die jeweilige Ermäßigungsberechtigung (z.B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Fürth-Pass, Schwerbehindertenausweis etc.) vorzuweisen. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit den begründenden Ausweisunterlagen gültig. Kann der Nachweis für die Ermäßigung nicht belegt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuzahlen. Bei Eintritt mit einem „Print-at-home“-Ticket ist ein Ausweisdokument bereitzuhalten, dessen Personendaten mit den Angaben auf dem Ticket übereinstimmen.
Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz. Es können vom Einlasspersonal Ersatzplätze (auch in anderen Platzgruppen) zugeteilt werden. Dem Einlasspersonal ist dabei Folge zu leisten. Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht.
Zu spät kommende Besucher müssen damit rechnen, dass sie erst nach dem ersten Bild oder nach der Ouvertüre einer Oper bzw. nach dem ersten abgeschlossenen Musikstück eines Konzerts oder in einer inszenierungsbedingt geeigneten Pause in den Saal gelassen werden. In seltenen Fällen ist ein Nacheinlass aus sicherheitstechnischen oder künstlerischen Gründen nicht möglich. Kann einem Besucher aufgrund seiner Verspätung kein Einlass gewährt werden, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

Ausschluss der Rückgabe
Gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Besetzungs- oder Programmänderungen. In diesem Fall besteht auch kein Umtauschrecht.
Für nicht abgeholte oder nicht in Anspruch genommene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.