Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadt Fürth für den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen im Stadttheater Fürth (AGB) 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadt Fürth für den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen im Stadttheater Fürth (AGB) 

Übersicht                   

1. Geltungsbereich / Eigen- und Fremdveranstaltungen     

2.  Hausordnung / Weisungen / Jugendschutzvorschriften / Handys, Smartphones etc. / Verbotene Gegenstände / Aufnahmeverbot / Speisen und Getränke / Hausverbot / Rauchverbot / Tiere / Garderobenpflicht / Hausrecht / Evakuierung / Gebühren / Option / Abholung 

3.  Onlinekäufe / Eigentumsvorbehalt / Gebühren / Option / Abholung / Versendungskauf / Spielplanänderungen / Ermäßigungen / Wertgutscheine / Abonnements / Veranstaltungsbeginn – Einlass / Eintrittskarten-Verkaufsverbote / Kein Umtauschrecht / Fernabsatz / Absage und Abbruch von Veranstaltungen u.a. / Verlust von Eintrittskarten / Termin- und Spielplanänderungen 

4.  Datenschutz         

5.  Fundsachen           

6.  Haftung           

7.  Salvatorische Klausel         

8.  Generalien           

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1. Geltungsbereich / Eigen- und Fremdveranstaltungen 

Diese AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Stadt Fürth, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Dr. Thomas Jung, dieser vertreten durch die Intendantin des Stadttheaters Fürth Frau Dr. Silvia Stolz, Königstraße 116, 90762 Fürth, nachfolgend STADT genannt,

auf der einen Seite 

und dem/der jeweiligen Eintrittskartenkäufer*in, Veranstaltungsbesucher*in oder Kartennutzer*in (nachfolgend „Kartenkäufer“ und/oder „Besucher“ genannt) bei Eigenveranstaltungen der STADT im Stadttheater Fürth und den dazugehörenden Spielstätten wie z.B. im Kulturforum Fürth (im Folgenden immer „Stadttheater Fürth“ genannt)

auf der anderen Seite. 

Vertragspartnerin aller Kartenkäufer ist die STADT. 

Bei bzw. mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrundeliegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Kartenkäufer/Besucher und der STADT und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte zum Besuch von Eigenveranstaltungen der STADT werden diese AGB rechtsverbindlich vereinbart. 

Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist die STADT nur Vermieterin des Stadttheaters Fürth oder von Teilen davon. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrundeliegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen dem jeweiligen Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. 

Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung der STADT etwaige eigene AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen AGB nicht widersprechen und im Einzelfall wirksam einbezogen sind. 

Ausschließlich zum Zweck der besseren Verständlichkeit wird auf eine geschlechter­spezifische Schreibweise sowie auf eine Mehrfachbezeichnung verzichtet. Alle Personen­bezeichnungen sollen dennoch als geschlechtsneutral angesehen werden.

2. Hausordnung / Weisungen / Jugendschutzvorschriften / Handys, Smartphones etc. / Verbotene Gegenstände / Aufnahmeverbot / Speisen und Getränke / Werbeverbot / Rauchverbot / Tiere / Garderobenpflicht / Hausrecht / Kinder unter 4 Jahren / Evakuierung / Aufzeichnungen 

Jeder Kartenkäufer/Besucher erkennt während dem Kauf einer Eintrittskarte und/oder dem Betreten des Stadttheaters Fürth diese AGB und die im Stadttheater Fürth aushängende Hausordnung der STADT als verbindliche Regelungen an und verpflichtet sich, diese ohne Ausnahme einzuhalten. 

2.1 Hausordnung

Die im Stadttheater Fürth aushängende Hausordnung gilt auch für alle Fremdveranstaltungen anderer Veranstalter im Stadttheater Fürth, im Rahmen derer die STADT nur als Vermieterin oder Vermittlerin agiert. 

2.2 Weisungen 

Den Weisungen der STADT und des Einlass- und Ordnungspersonals der STADT ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Schuldhafte Verstöße gegen dieses Gebot können zum sofortigen Platzverweis und Hausverbot ohne Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises führen. 

2.3 Jugendschutzvorschriften 

Im Stadttheater Fürth gilt das Jugendschutzgesetz uneingeschränkt. Auf § 9 wird wie folgt hingewiesen: 

§ 9 Alkoholische Getränke 

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, 

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche 

3 weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. 

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. 

2.4 Handys, Smartphones etc. 

Handys, Smartphones, Tablets etc. und Geräte mit akustischen Signalgebern (z.B. Uhren) dürfen nur im ausgeschalteten Zustand oder im Flugmodus in den Zuschauerraum des Stadttheaters Fürth eingebracht werden. Insbesondere ist auch das Aufleuchten von Displays elektronischer Geräte während der Veranstaltung nicht gestattet.

2.5 Verbotene Gegenstände 

Verletzungsgeeignete und potentiell gefährliche Gegenstände wie u.a. Gläser, Glasflaschen, Gasbehälter, pyrotechnische Gegenstände wie z.B. Pyromittel, Fackeln, Feuerwerkskörper etc., Messer, Elektroschocker, Werkzeuge, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, z.B. Getränkedosen, Flaschen etc. dürfen nicht in das Stadttheater Fürth eingebracht werden. Schirme und sperrige Gegenstände sind ohne Ausnahme an der Garderobe abzugeben. 

2.6 Aufnahmeverbot 

Das Fotografieren und Aufnehmen der Veranstaltungen im Stadttheater Fürth auf Ton- oder Bildtonträger aller Art ist ausnahmslos verboten. Dies gilt insbesondere auch für Aufnahmen mit Smartphones, Digicams etc. Zuwiderhandlungen verstoßen gegen die Bild- und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und bei ungenehmigter Veröffentlichung der Aufnahmen gegen das Urheberrechtsgesetz, sind strafbar und ziehen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Rechteinhaber nach sich. Bei Zuwiderhandlungen ist die STADT berechtigt, Kameras und Aufnahmegeräte aller Art (z.B. Smartphones etc.) vorübergehend einzuziehen und bis zum Ende der Aufführung zu verwahren. Eine Rückgabe an den Eigentümer erfolgt, sobald dieser die rechtswidrigen Aufnahmen nachweisbar im Beisein instruierter Zeugen vollständig und unwiderruflich gelöscht hat. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Erstattung von Strafanzeigen bleibt der STADT in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten. 

2.7 Speisen und Getränke 

Die Mitnahme von Speisen und Getränken in das Stadttheater Fürth ist ausnahmslos verboten. In der Gastronomie vor der Vorstellung oder in der Pause erworbene Speisen und Getränke dürfen nur in den Foyers verzehrt und nicht in den Zuschauerraum gebracht werden.

2.8 Werbeverbot 

Das Verteilen von Artikeln und Werbematerialien aller Art unmittelbar vor und im Stadttheater Fürth ist ohne schriftliche Genehmigung der STADT ausnahmslos verboten. 

2.9 Rauchverbot 

Es herrscht ein umfassendes Rauchverbot. Der Kartenkäufer/Besucher versichert, dieses einzuhalten. Dies gilt nicht für etwaige gesondert ausgewiesene Raucherzonen, in denen das Rauchen erlaubt ist. 

2.10 Tiere 

Das Mitbringen von Tieren in das Stadttheater Fürth ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen für ärztlich verordnete Blinden- sowie Diabetes- und Epilepsie-Spürhunde werden auf Anfrage vorbehaltlich freier Kapazitäten genehmigt. 

2.11 Garderobenpflicht 

Im Stadttheater Fürth besteht allgemeine Garderobenpflicht. Garderobe (Mäntel, dicke Jacken etc.) sowie sperrige Gegenstände wie z.B. Schirme, Einkaufstaschen, große Taschen und Rucksäcke (größer als DIN-A-4) etc. dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden und sind an der Garderobe abzugeben. Im Schadensfalle haftet die STADT nur insoweit, als das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflicht im Einzelfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert des abhanden gekommenen Gegenstandes und auf einen Höchstbetrag von 300,00 € pro abgegebenem Gegenstand beschränkt. Für abhanden gekommenes Bargeld, sowie abhanden gekommene Kredit- und EC-Karten, Ausweise, Pässe etc., Schlüssel, Schmuck, elektronische Geräte wie z.B. Handys und Smartphones, Computer und andere Wertsachen wird die Haftung der STADT vollumfänglich ausgeschlossen. Die Abgabe solcher Wertsachen an der Garderobe des Stadttheaters Fürth ist ausdrücklich untersagt. 

Der Besucher erhält bei Abgabe seiner Garderobe eine Garderobenmarke. Das Aushändigen der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke. Beschädigungen oder Verlust von in Verwahrung genommener Garderobe sowie der Verlust der Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Empfangsdienst gemeldet werden. In Verwahrung genommene Garderobe darf ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass der Besucher der rechtmäßige Besitzer ist. Bei Verlust der Garderobenmarke wird Geldersatz in Höhe von 10,- € zur Wiederbeschaffung der Marke verlangt.

2.12 Hausrecht 

Die STADT übt das alleinige Hausrecht im Stadttheater Fürth selbst oder durch Beauftragte aus. Bei schuldhaften Verstößen gegen obige Verbote kann die STADT Hausverbote sowie Haus- und Platzverweise aussprechen. Insbesondere können Besucher aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in erheblicher Weise gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Auch die begründete Vermutung, dass Besucher stören und andere Besucher belästigen werden, kann zu einer Zutrittsverweigerung führen. Eine Rückerstattung gezahlter Eintrittspreise ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten. 

2.13 Kinder unter 4 Jahren

Die Veranstaltungen des Stadttheaters Fürth sind im Regelfall für Kinder unter 4 Jahren nicht geeignet. Ausgenommen sind entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen. Die STADT empfiehlt daher ausdrücklich, Kinder unter 4 Jahren nicht mitzubringen. Sollte es durch die Mitnahme von Kindern unter 4 Jahren zu Störungen anderer Besucher kommen, behält sich die STADT vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und Eltern und Kinder aus der Veranstaltung zu verweisen. Eine Rückerstattung gezahlter Eintrittspreise ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 

2.14 Evakuierung 

Im Falle eines Notfalls, Brandes oder einer notwendigen Evakuierung gleich aus welchem Grunde, haben die Besucher das Stadttheater Fürth unverzüglich durch die speziell gekennzeichneten Notausgänge in Richtung Sammelplatz zu verlassen. Hilfsbedürftigen Personen ist zu helfen. Den Anweisungen der STADT, des Evakuierungspersonals und der zuständigen Behörden und Rettungsdienste ist unbedingt Folge zu leisten. Die Garderobe wird in diesen Fällen nicht ausgegeben. 

2.15 Aufzeichnungen 

Sofern eine Veranstaltung von der STADT, vom Veranstalter oder von Internet-, Radio- oder TV-Sendern mitgeschnitten oder live übertragen oder aufgezeichnet wird oder (Presse- oder sonstige) Fotografien von der Veranstaltung gefertigt werden, kann der einzelne Besucher als Teil des Publikums auf den Aufnahmen sichtbar sein. Der Besucher willigt mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. mit Betreten des Stadttheaters Fürth in die Herstellung solcher Aufnahmen sowie die zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Verwertung solcher Aufnahmen ein und verzichtet insoweit unwiderruflich auf jegliche Zahlungs- und sonstigen Ansprüche gegenüber der STADT und/oder Dritten. 

 

3. Ticketverkäufe / Onlinekäufe / Eigentumsvorbehalt / Reservierungen / Gebühren / Optionen / Abholung / Versendungskauf / Spielplanänderungen / Ermäßigungen / Wertgutscheine / Abonnements / Veranstaltungsbeginn / Einlass / Sitzplatz / Platzwechsel / Eintrittskarten-Verkaufsverbote / Kein Umtauschrecht / Fernabsatz / Absage und Abbruch von Veranstaltungen u.a. / Verlust von Eintrittskarten / Termin- und Spielplanänderungen   

3.1 Ticketverkäufe 

3.1.1 Bestellungen 

Bestellungen werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und als Reservierungen bestätigt. Ein Anspruch auf die Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs sowie auf die Erfüllung der Platzwünsche besteht nicht. In der Reservierungsbestätigung ist eine Frist zur Abholung der Karten gesetzt. Bis zu diesem Termin können die Tickets an der Vorverkaufskasse abgeholt oder per Mail oder telefonisch abgerufen werden. 

3.1.2 Verkauf an der Tageskasse und Abendkasse

Die Bezahlung der Tickets kann in bar, mit Girocard oder durch Einlösen von Abonnement- oder Wertgutscheinen erfolgen. Bei Barzahlung ist das Wechselgeld sofort zu prüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

3.2 Online-Verkauf 

Der komplette Webshop inklusive Fulfillment und Zahlungsabwicklung wird von der Firma CTS-Ticketsystem – eventim im Namen und auf Rechnung der STADT betreut und betrieben. 

Die Bezahlung der online ausgewählten Karten kann nur mit Kreditkarte oder über paypal erfolgen. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Karten-Herausgeber.

Der Kartenkäufer muss sich zum Kauf von Tickets über das Internet beim Theater registrieren. Der Kunde vergibt dabei sein Passwort selbst. Das Passwort sowie die übrigen Kundendaten können im Kundenkonto vom Kunden jederzeit geändert werden. Das Theater empfiehlt, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für jeden schuldhaften und von ihm verursachten Missbrauch. 

Der Bestellvorgang vollzieht sich wie folgt: 

Der Kartenkäufer kann vor oder nach der Registrierung die von ihm gewünschten Plätze über den Saalplan manuell wählen. Sofern ermäßigte Preise angeboten werden und die Voraussetzungen beim Kunden vorliegen, kann er einen ermäßigten Preis wählen. Im Anschluss kann der Kartenkäufer die gewünschte Liefer-/Versandart (Versand, Abholung oder Print@Home) sowie die Zahlungsart wählen. Nachdem der Kartenkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, wird die Bestellung im Überblick nochmals angezeigt und muss von ihm bestätigt werden. Es besteht die Möglichkeit zur Korrektur der Daten. Nach Bestätigung der Daten erfolgt eine Bestätigung der Bestellung, die dem Kunden auch per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird. 

3.3 Eigentumsvorbehalt / Reservierungen / Gebühren / Optionen / Abholung

Alle Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Eintrittspreises im alleinigen Eigentum der STADT. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kartenkäufer zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten an die STADT verpflichtet. 

Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den freien Verkauf zurückgegeben. 

Für Bestellungen über den Webshop ist das Theater berechtigt, eine Gebühr zu erheben. Bei postalischer Zusendung erhebt das Theater eine Versandgebühr. Gebühren sind zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen. Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird. Hinterlegte Tickets sind unter Angabe der Buchungsnummer und des Namens bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen. 

3.4 Versendungskauf 

Sofern die STADT Tickets per „Versand per Post“ verschickt, handelt es sich um einen Versendungskauf. Es gilt die Regelung des § 447 BGB: 

§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf 

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. 

Mit der Aufgabe der bestellten Eintrittskarten bei einem Postdienstleister hat die STADT den Veranstaltungsbesuchervertrag erfüllt. Der Versand erfolgt somit nach Übergabe an den Versender auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt nicht beim Kauf und Versand an Verbraucher. 

3.5 Änderungen im Spielplan 

Bei nicht von der STADT zu vertretenden Anlässen oder in begründeten Ausnahmefällen können eine Verlegung oder die Absage von Veranstaltungen oder eine Programm- bzw. Besetzungsänderung unumgänglich werden. Eine solche Spielplanänderung teilt die STADT so rechtzeitig als möglich über die Medien mit. Achten Sie bitte auch auf die Veröffentlichungen in der Tagespresse und auf der Webseite www.stadttheater.de 

3.6 Ermäßigungen 

Bei ermäßigten Tickets ist zusätzlich unaufgefordert die jeweilige Ermäßigungsberechtigung (z.B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Fürth-Pass, Schwerbehindertenausweis etc.) bei Einlass vorzuweisen. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit den begründenden Ausweisunterlagen gültig. Kann der Nachweis für die Ermäßigung nicht belegt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuzahlen.   

Neben einem umfangreichen Angebot an Abonnements bietet das Stadttheater Fürth ab der Spielzeit 2024/25 folgende Ermäßigungen an:

Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Wehrdienstleistende bis 30 Jahren und KulturPass-Inhaber*innen erhalten einen Nachlass von 50 % im Vorverkauf und Tickets für 8,- € an der Abendkasse (je nach Verfügbarkeit). 

Gruppen ab 10 Personen, Inhaber*innen der Ehrenamtskarte oder der TanzCard erhalten eine Ermäßigung von 20 %.

Inhaber*innen des Fürth-Passes erhalten im Vorverkauf eine Ermäßigung von 50 % und Tickets zu 5,- € an der Abendkasse (je nach Verfügbarkeit).

Rollstuhlfahrer*innen und Schwerbehinderte ab 70% GdB erhalten eine Ermäßigung von 20 %. Bei Vorlage eines Ausweises mit B-Vermerk erhält die Begleitperson ein Freiticket nach Verfügbarkeit. 

Mitglieder des Theatervereins erhalten eine Ermäßigung von 20 %. 

Für Fremdveranstaltungen sowie für einzelne im Spielplan gekennzeichnete Vorstellungen können keine Ermäßigungen gewährt werden.

Alle Preise schließen die obligatorische Künstler-Altersversorgungsabgabe und die Gebühr für das Kombiticket mit ein. 

Für die Gültigkeit des Kombitickets muss das Kombiticket-Logo auf dem Ticket aufgedruckt sein. Damit gilt die Eintrittskarte auch als Fahrkarte zur einmaligen Hin- und Rückfahrt zu/von der Veranstaltung ab 4 Stunden vor der Veranstaltung bis Betriebsschluss auf allen VGN-Verkehrsmitteln (2. Klasse, zuschlagfreie Züge) im gesamten Verbundgebiet des VGN. Für die Nutzung dieser Verkehrsmittel gelten die AGB des VGN.

3.7 Wertgutscheine

Es können Wertgutscheine in gewünschter Höhe an der Theaterkasse und im Webshop erworben werden. Diese Wertgutscheine müssen innerhalb von drei Jahren eingelöst werden. Die Frist von drei Jahren beginnt immer am Ende des Jahres, in dem der jeweilige Wertgutschein erworben wurde. 

Sollte beim Einlösen eines Wertgutscheines gegen Ticket(s) ein Restwert übrigbleiben, wird ein neuer Gutschein mit diesem Restwert ausgegeben. Eine Barauszahlung des Restwerts ist nicht möglich.

Für Abonnement-Umtauschscheine gelten gesonderte Regelungen (siehe 3.8.7)

3.8 Abonnements 

Für unsere Abonnements gelten folgende Abo-Bedingungen: 

3.8.1 Allgemeines

Die Abonnementbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der STADT und dem Abonnenten. Der Abonnent kann zwischen verschiedenen Abonnementreihen wählen. Er verpflichtet sich zur Abnahme des jeweiligen im Spielplan dargestellten Gesamtabonnements.

Termin- und/oder Stückänderungen bleiben vorbehalten. Sie werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Neubestellungen sind schriftlich oder persönlich im Abonnementbüro ab Erscheinen des Spielplans möglich. Der Abonnement-Vertragsabschluss bedarf der Schriftform. Das Kassenteam bemüht sich, alle Platzwünsche zu erfüllen. Eine Zusicherung, dass gewünschte Plätze auch tatsächlich reserviert werden können, kann nicht gegeben werden. Der Abonnent erklärt sich bereit, dass er andere als die gewünschten Plätze akzeptiert, sofern er sich nicht in seiner Bestellung anders geäußert hat.

3.8.2 Vertragsdauer

Der Vertrag wird für eine Spielzeit geschlossen. Er verlängert sich um eine zweite Spielzeit, wenn er nicht bis spätestens 15. Juni vor Beginn der jeweiligen neuen Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Nach der zweiten Spielzeit verlängert sich das Abonnement-Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit mit der Möglichkeit, dieses Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. 

Änderungswünsche für folgende Spielzeiten können nur bis zum 15. Juni einer laufenden Spielzeit bearbeitet werden. Änderungen für eine laufende Spielzeit sind nicht möglich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung in den ersten beiden Vertragsjahren besteht nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Vorlage der entsprechenden Nachweise.

3.8.3 Zahlung

Der Abonnent hat die Wahl, den Abonnementpreis durch SEPA-Lastschriftverfahren oder nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

Im SEPA-Lastschriftverfahren wird der Gesamtbetrag zum 15. Oktober einer beginnenden Spielzeit abgebucht. Daneben besteht die Möglichkeit, den Betrag in zwei gleichen Raten zum 15. Oktober und zum 1. Dezember einer laufenden Spielzeit einziehen zu lassen. Ändert sich die SEPA-Bankverbindung, so ist das dem Abonnementbüro des Stadttheaters Fürth unverzüglich mitzuteilen. 

Entscheidet sich der Abonnent für die Bezahlung nach Erhalt der Rechnung, so wird der Abonnementpreis nach Erhalt der Rechnung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.

3.8.4 Abonnement-Ermäßigungen (ab Spielzeit 2024/25)

„Nimm 3 – Junges Wahl-Abo“: Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Wehrdienstleistende bis 30 Jahren bezahlen bei der Abnahme von mindestens 3 Vorstellungen pro Spielzeit pro Vorstellung nur jeweils 8,- € (gesamt mindestens 24,- €). Jede weitere Veranstaltung kostet jeweils nur 8,- €. Es besteht freie Platzwahl, sofern Plätze verfügbar. Das Angebot gilt für jede Veranstaltung mit Ausnahme von einzelnen Veranstaltungen, die entsprechend gekennzeichnet sind. Pro Veranstaltung können auch mehrere Gutscheine eingelöst werden. 

Der Abonnementbestellung ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Berechtigungsausweis in Kopie beizufügen und bei jedem Theaterbesuch auf Verlangen vorzuzeigen.

Weitere Ermäßigungen (wie unter 3.6 genannt) gelten bei den Abonnements nicht. Die Abonnements beinhalten bereits eine Ermäßigung von bis zu 35 %. 

3.8.5 Schulplatzmiete

Schüler*innen erhalten im Rahmen der Schulplatzmiete Tickets für 7,- €. Die Schulplatzmiete wird von Lehrerinnen und Lehrern organisiert. Ab 10 Schüler*innen erhält die begleitende Lehrkraft ebenfalls ein Ticket zu 7,- €, eine weitere Begleitperson kann eine Ermäßigung von 20 % erhalten.

3.8.6 Abonnementausweis

Der Abonnent erhält den Abonnementausweis mit der Jahresrechnung. Im Falle des Zahlens nach Rechnungserhalt wird der Abonnementausweis übersandt, sobald der fällige Betrag auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto der STADT eingegangen ist. Der Abonnementausweis gilt als Eintrittsnachweis für alle Vorstellungen der gewählten Abonnementserie. Der Abonnementausweis enthält einen Kombiticket-Logoaufdruck und gilt auch als Fahrkarte zur einmaligen Hin- und Rückfahrt zu/von der Veranstaltung ab 4 Stunden vor der Veranstaltung bis Betriebsschluss auf allen VGN-Verkehrsmitteln (2. Klasse, zuschlagfreie Züge) im gesamten Verbundgebiet des VGN. Für die Nutzung dieser Verkehrsmittel gelten die AGBs des VGN.

Abonnementausweise sind übertragbar. 

Namen- und Anschriftenänderungen sind dem Abonnementbüro des Stadttheaters Fürth unverzüglich mitzuteilen.

Bei Verlust des Abonnementausweises erhält der Abonnent einen Ersatzausweis gegen Zahlung einer Gebühr. 

3.8.7 Umtausch

Ist der Abonnent an der Teilnahme einer Vorstellung verhindert, so besteht die Möglichkeit die Veranstaltung zu tauschen. Hierzu kann bis zu einem Werktag vor der Veranstaltung ein Umtauschschein ausgestellt werden. Die Mitteilung darüber, dass an der Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann, muss einen Werktag vor der Veranstaltung dem Abo-Büro oder der Theaterkasse während der Kassenöffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder persönlich mitgeteilt werden.

Mit Anforderung des Umtauschscheines entfällt der Anspruch auf die abonnierten Plätze. Eine Teilauszahlung des Abonnementpreises kann nicht erfolgen. Ausgegebene Umtauschscheine können nur im Stadttheater Fürth, nicht aber an externen Vorverkaufsstellen eingelöst werden.

Wählt der Abonnent bei Umtausch einen Platz in einer teureren Veranstaltungsreihe/Preisgruppe, so muss er den entsprechenden Aufpreis zahlen. Im umgekehrten Fall findet auf Nachfrage eine Verrechnung oder Auszahlung statt. Entsprechendes gilt bei Umtausch einer Abonnementvorstellung auf eine Vorstellung im Freien Verkauf.

Umtauschscheine können bis zum Jahresende der ablaufenden Spielzeit (z.B. bis zum 30.12.2025 für die Spielzeit 2024/25) eingelöst werden. 

Pro Eintrittskarte ist nur ein Umtauschschein einlösbar.

Für Fremdveranstaltungen sowie für einzelne im Spielplan gekennzeichnete Vorstellungen können keine Umtauschscheine eingelöst werden. 

Mit Umtauschschein bezahlte Karten können nicht mehr umgetauscht werden.

3.8.8 Ersatzleistungen

Für nicht rechtzeitig getauschte oder nicht besuchte Vorstellungen wird keine nachträgliche Gutschrift oder ein sonstiger Ersatz geleistet.

Termin- und/oder Stückänderungen in den einzelnen Abonnements bleiben vorbehalten. Sie werden durch Bekanntmachung in den Medien und/oder Aushang rechtzeitig bekanntgegeben. Weitere Informationen zu dem Abonnements finden sich unter   www.stadttheater.de 

3.9 Veranstaltungsbeginn und Einlass / Sitzplatz / Platzwechsel 

Die Veranstaltungen im Stadttheater Fürth beginnen zu unterschiedlichen Zeiten. Nur die vom Stadttheater Fürth herausgegebenen offiziellen Veröffentlichungen enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die STADT keine Gewähr.

Die Spielstätten werden in der Regel 60 Minuten vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

Beim Einlass ist das für diese Veranstaltung gültige Ticket bzw. der Abonnementausweis vorzuzeigen. Bei ermäßigten Tickets ist zusätzlich unaufgefordert die jeweilige Ermäßigungsberechtigung (z.B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Fürth-Pass, Schwerbehindertenausweis etc.) vorzuweisen. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit den begründenden Ausweisunterlagen gültig. Kann der Nachweis für die Ermäßigung nicht belegt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuzahlen.   

Bei Eintritt mit einem „Print-at-home“-Tickets ist ein Ausweisdokument bereitzuhalten, dessen Personendaten mit den Angaben auf dem Ticket übereinstimmen.

Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz. Es können vom Einlasspersonal Ersatzplätze (auch in anderen Platzgruppen) zugeteilt werden. Dem Einlasspersonal ist dabei Folge zu leisten. Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht.

Zu spät kommende Besucher müssen damit rechnen, dass sie erst nach dem ersten Bild oder nach der Ouvertüre einer Oper bzw. nach dem ersten abgeschlossenen Musikstück eines Konzerts oder in einer inszenierungsbedingt geeigneten Pause in den Saal gelassen werden. In seltenen Fällen ist ein Nacheinlass aus sicherheitstechnischen oder künstlerischen Gründen nicht möglich. Im Interesse der „Rechtzeitigen“ bittet die STADT für diese Regelung um Verständnis. Kann einem Besucher aufgrund seiner Verspätung kein Einlass gewährt werden, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen, es sei denn, das Einlasspersonal weist einen anderen Platz zu. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden. 

3.10 Verbot des gewerblichen und überteuerten Weiterverkaufs von Eintrittskarten 

Jeder gewerbliche Weiterverkauf zu erhöhten Preisen (Ticketverkauf Zweitmarkt, Wiederverkäufer etc.) von Eintrittskarten für Veranstaltungen im Stadttheater Fürth ist ausnahmslos verboten. Jeder private Weiterverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen im Stadttheater Fürth zu deutlich erhöhten Preisen (mehr als 20 % des Originalpreises) ist ebenfalls ausnahmslos verboten. 

3.11 Ausschluss der Rückgabe / Kein Umtauschrecht 

Gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Besetzungs- oder Programmänderungen. In diesem Fall besteht auch kein Umtauschrecht.  Für nicht abgeholte oder nicht in Anspruch genommene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. 

3.12 Fernabsatz / Ausschluss des Rechts zum Widerruf 

Einem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Gemäß § 312 g Abs. 2 Zif. 9 BGB gilt dies allerdings nicht für den Verkauf von Eintrittskarten („zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht“). Dem Kartenkäufer/Besucher steht somit beim Kauf von Eintrittskarten kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht zu. 

3.13 Absage und Abbruch der Veranstaltung / Ausschluss weitergehenden Schadensersatzes / Verfallklausel 

Muss eine Veranstaltung vollständig abgesagt werden, kann ein Anspruch auf Erstattung des vollen oder teilweise gezahlten Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr bestehen, sofern der Abbruch schuldhaft vom Veranstalter verursacht wurde. Ansprüche sind in diesem Falle ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter zu richten. Der Erstattungsanspruch des Kartenkäufers/Besuchers gegen die STADT (bei Eigenveranstaltungen) erlischt, wenn er nicht binnen 30 Tagen ab Absage der Veranstaltung gegenüber der STADT schriftlich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche des Kartenkäufers/Besuchers, z.B. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche aufgrund nutzlos getätigter Aufwendungen (u.a. Anfahrtskosten, Übernachtungskosten etc.) oder Ansprüche wegen „vertaner Freizeit“ gegen die STADT sind ausgeschlossen. Karten, die über andere Vorverkaufsstellen oder online gekauft wurden, müssen dort bzw. online zurückgegeben werden. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur vollständig erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. 

3.14 Verlust von Eintrittskarten / Verlassen der Spielstätte 

3.14.1 Hat der Kartenkäufer/Besucher seine Eintrittskarte(n) verloren, kann er sich an der Vorverkaufsstelle des Stadttheaters Fürth bzw. an der Abendkasse Ersatzkarten(n) ausstellen lassen, soweit er unter Vorlage geeigneter Dokumente (Rechnung, Personalausweis, Kontoauszug) glaubhaft macht, um welche Plätze es sich gehandelt hat und dass er die Karten rechtmäßig erworben, bezahlt und dann unverschuldet verloren hat. Die STADT erhebt in diesem Fall eine Bearbeitungspauschale i. H. v. 5,00 € pro ausgestellter Ersatzkarte. 

3.14.2 Legt ein anderer Besucher gleichwohl die Original-Eintrittskarte vor, gewährt die STADT diesem bevorzugt den alleinigen Eintritt, d.h. die ausgestellte Ersatzkarte wird mit Vorlage der Original-Eintrittskarte ungültig und der Inhaber der Ersatzkarte hat eine neue Karte zu kaufen oder die Veranstaltungsörtlichkeit unverzüglich zu verlassen. Die STADT prüft im Übrigen nicht weitergehend, wer rechtmäßiger Besitzer der Originaleintrittskarte ist. 

3.14.3 Mit Verlassen des Stadttheaters Fürth verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.   

3.15 Termin- und Spielplanänderungen / Kein Rücktrittsgrund 

Etwaige Termin- und Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Sie berechtigen in keinem Falle zum Rücktritt vom Konzert- oder Theaterbesuchervertrag. Sie werden durch Aushang und/oder Medien so bald als möglich bekanntgegeben. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder Ansprüchen aufgrund nutzlos getätigter Aufwendungen sind in diesem Fall ausgeschlossen. 

4. Datenschutz 

Der Kartenkäufer/Besucher willigt in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gem. den Bestimmungen der Datenschutzerklärung des STADT auf https://www.stadttheater.de/stf/home.nsf/contentview/~datenschutz ausdrücklich ein. Der Datenverarbeitung kann durch den Betroffenen jederzeit per Mail an stadttheater@fuerth.de widersprochen werden. 

Zuständige behördliche Datenschutzbeauftragte: 

Stadt Fürth, Datenschutzbeauftragter, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth, Telefon: (0911) 974-1154, E-Mail: dsb@fuerth.de 

5. Fundsachen 

Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Empfangsdienst abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist bei dem Bühnenpförtner oder beim Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Fundsachen können während der Öffnungszeiten des Theaters an der Bühnenpforte abgeholt werden.

6. Haftung 

Die Haftung der STADT sowie ihrer Mitarbeiter und Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

7. Salvatorische Klausel / Überschriften 

Sollte eine dieser AGB unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen AGB. Eine etwaig unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen. Die Überschriften in diesen AGB sind nicht abschließend und haben rein exemplarischen Charakter. Es gilt stets das im Text geschriebene Wort. 

8. Generalien 

7.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Dies gilt auch bei einem etwaigen Kartenverkauf über das Internet. 

7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Fürth, Deutschland. 

7.3 Diese AGB treten am 01.04.2024 in Kraft 

7.4 Die EU-Kommission stellt seit dem 15.2.2016 hier 

ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm;

eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung (Online Dispute Resolution). Unsere Mail-Adresse: stadttheater@fuerth.de   

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Fürth, den 30. März 2024 

 

 

Dr. Silvia Stolz

Intendantin